Hm, so ist das also...
'Das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen ist im
verkehrsberuhigten Bereich unzulässig. (§ 42 Abs. 4 a StVO).'
Doof. Ganz doof. Wieso? Da haben keine Kinder gespielt. War viel zu kalt und zu dunkel da. Ne, jetzt mal ehrlich - hab ich nicht gewusst. Als ich dort parkte auch nicht, dass dies ein verkehrberuhigter Bereich war. Shit.
Die anderen, die dort geparkt haben, aber auch nicht. Hihi. :) Manchmal macht Schadenfreude ein bisschen Spaß, auch wenn man selbst eine der ausgeteilten A-Karten abgegriffen hat...
verkehrsberuhigten Bereich unzulässig. (§ 42 Abs. 4 a StVO).'
Doof. Ganz doof. Wieso? Da haben keine Kinder gespielt. War viel zu kalt und zu dunkel da. Ne, jetzt mal ehrlich - hab ich nicht gewusst. Als ich dort parkte auch nicht, dass dies ein verkehrberuhigter Bereich war. Shit.
Die anderen, die dort geparkt haben, aber auch nicht. Hihi. :) Manchmal macht Schadenfreude ein bisschen Spaß, auch wenn man selbst eine der ausgeteilten A-Karten abgegriffen hat...
whisperwind - 10. Dez, 13:56